Überschrift 1
Alltagshilfe & Alltagsbegleitung
nach 45 a SGB XI Krankenkassen gefördert
Alle niedrigschwellige Dienstleistungen, die hier unten benannt werden, sind steuerfrei und werden mit 35,00 € je Stunde berechnet.
Dies gilt auch nur, sobald eine Pflegestufe vorhanden ist und das monatl. Budget von Ihrer Krankenkasse noch nicht ausgeschöpft ist.
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Alltagsbegleitung
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Botengänge
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Einkäufe
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Pflanzenpflege
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Unterhaltsreinigung
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und vieles mehr
Alltagshilfe
für Privatpersonen
Bei allen Dienstleistungen, die unten genannt werden, kommen noch gegebenenfalls Kosten für die Anfahrt, das Material, die Entsorgung sowie Gebühren für Geräte, die nicht zur Verfügung gestellt werden.
Es gelten hierbei zusätzlich die Bruttostundenpreise bei Hilfsarbeiten von 36,00 € und bei allen anderen Arbeiten 42,00 € je Stunde.
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Gartenarbeiten
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kleinere Reparaturen
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technische Einrichtungen
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hilf arbeiten bei größeren Baustellen
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und vieles mehr